BVfK-Wochenendticker 16. April 2016

 

Provokante These:

„Vermutlich wird es in zehn Jahren keine Autoverkäufer mehr

geben!"

 

FAKT: Wer im Besitz der Daten ist, hat die Macht!

 

Eigene Börse:

"Die machen das schon" funktioniert nicht.

"Wir schaffen das schon!" reicht nicht aus.

"Wir packen das an!" muss sich jeder auf die Fahne schreiben

 

Mitgestalten: BVfK-Kongressthemen online abstimmen

                    Link >>>:  Online-Abstimmung-BVfK-Kongressthemen-2016

 

Aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wo ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung?

Welche Strategie ist die bessere?

 

Auf geht´s: Am 7.Mai zum großen BVfK-Kongress!

  Link >>>: Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Vorbereitungen zum großen Kongress-Event laufen auf Hochtouren und nun gilt es, das Programm zusammenzustellen. Unter der zukunftsträchtigen und die Gegenwart zu bewältigenden Überschrift "BVfK-digital" gibt es eine Vielzahl spannender Themen, die wir mit Ihnen und mit Unterstützung kompetenter Referenten erarbeiten und diskutieren wollen.

Damit wir wie gewohnt ins Schwarze treffen, benötigen wir allerdings Ihre Mithilfe:

Was liegt Ihnen besonders am Herzen? Was möchten Sie in den Mittelpunkt dieses sicherlich ereignisreichen Tages stellen?

- Sind Sie Betroffener der Turbulenzen rund um verschiedene Garantieanbieter?

- Bereiten Ihnen die Risiken rund um Nettowarenlieferungen besondere Sorgen?

- Haben Sie Beschaffungsprobleme und könnten mehr Autos verkaufen, wenn es nicht so schwierig wäre, an gute Ware zu gelangen?

- Oder ist es umgekehrt und Ihnen bleibt die Kundschaft aus?

- Möchten Sie Werbung und Marketing verbessern?

- Ärgern Sie sich über die Bewertungssysteme der Internetbörsen?

- Fehlt es Ihnen an qualifiziertem Personal?

- Wie klappt es mit dem Reklamationsmanagement?

Diese und viel mehr Fragen greifen wir auf und diskutieren darüber, wenn Sie dies wünschen.

An dieser Stelle sei ein Blick auf das Archiv der BVfK-Themen empfohlen, welches Ihnen derzeit einen Überblick über die Artikel des BVfK-Wochenendtickers seit Sommer 2015  von VW-Skandal bis zum Ärger über die mobile.de-Bewertungen liefert.

Dieser Link führt Sie dorthin: >>>  BVfK-Wochenendticker-Themenarchiv

Darüber hinaus wird es beim BVfK-Kongress natürlich um das große Projekt gehen:

"Wir wollen eine eigene Internetbörse!"

Denn das bedeutet die konstruktive Gestaltung der Zukunft des freien Kfz-Handels, möglicherweise sogar deren Existenzsicherung.

Es geht um weit mehr, als nur um eine Alternative zu den etablierten Systemen. Es geht darum, die digitale Werbung - den zentralen Lebensnerv Ihrer Unternehmen zu erhalten, zu gestalten und zu stabilisieren. 

Wer über den Tellerrand schaut, sieht bereits in naher Zukunft gravierende Veränderungen, die wir zu unserem Wohle mitgestalten können -  oder, wenn wir uns nicht darum kümmern, zur existenziellen Gefahr werden können.

Wer im Besitz der Daten ist, hat die Macht! Während es bei manchen Autohändlern immer noch an einer vernünftigen Kundendatei mangelt, zeigen uns Internet-Börsen und Kfz-Hersteller, wo es langgeht. Sie wissen alles, was rund um die Kfz-Nutzung und -Vermarktung von Bedeutung ist und können es zur Optimierung ihrer Gewinne einsetzen. Dabei nehmen sie keine Rücksicht auf andere, an der Wertschöpfungskette Beteiligte.

„Vermutlich wird es in zehn Jahren keine Autoverkäufer mehr geben!"

Eine provozierende Aussage, die bereits heute durch klare Fakten unterlegt werden kann, wenn man bedenkt,  dass künstliche Intelligenz das Persönlichkeitsprofil eines Anrufers erkennen und schnell und fehlerfrei z.B. entweder auf dem emotionalen oder den sachlichen Typ eingehen kann.

Fakt ist: Nicht nur die Fehlerquote der modernen Maschine ist deutlich geringer als beim Menschen, auch die Qualität hinsichtlich Beratung und Verkaufsabschluss ist besser.

Das gleiche gilt für die dann folgenden Prozesse, die bereits heute bei vielen Onlineshops perfekt automatisiert sind, ohne dass überhaupt ein Mensch beteiligt ist. 

Das ist keine orwellsche Fantasie, sondern bereits Realität und wir können uns ziemlich genau ausrechnen, wann welche Entwicklung auch den Kfz-Handel erreicht haben wird. Dabei wird derjenige , der die Daten und die Macht hat, jedem die Butter vom Brot kratzen, der sich nicht gewappnet hat. 

Jeder möge seinen Laden betrachten und überlegen, was sich rationalisieren und optimieren lässt und dann die wichtige Frage stellen:

- Worin liegt meine Kernkompetenz, was ist mein Alleinstellungsmerkmal?

Und:

- Wie sicher bin ich mir, dass das auch in ein paar Jahren so funktioniert? 

- Was ist die Lösung? Oder gibt es die überhaupt? Oder wird alles unvermeidbar so kommen?

- Oder etwa gar nicht und der Autohandel schafft es wie in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder, sich neue lukrative Nischen zu suchen?

Bei allem Optimismus: Die Zukunft wird zumindestens anspruchsvoll. Die anstehenden Aufgaben sind für den Einzelnen kaum zu bewältigen. Wer nicht untergehen will, muss weitsichtig planen und investieren. Es geht um die Bündelung von Kompetenz und Kräften, womit wir bei einer klassischen  Verbandsaufgabe angelangt sind.

Ob da der BVfK-Vorstand ob dieser großen Chancen zur Profilierung jubelt? 

Leider nein! Machen wir uns nichts vor: Der BVfK ist zwar der größte und leistungsfähigste Verband seiner Art in Deutschland und Europa. Mit einem großartigen Team und soliden Finanzen arbeiten und investieren wir in die bestmögliche Umsetzung aller wichtigen Aufgaben. Doch das, was hier ansteht, macht man nicht mit links. Im Grunde genommen müsste man Kapazität und Kapital verdoppeln, um all dem gerecht zu werden und das geht nicht von heute auf morgen.

Daher kann das alles nur gelingen, wenn die nötige Bereitschaft und Energie aus dem Handel kommt und wir darüber hinaus kluge Kooperationen schmieden und Netzwerke nutzen. 

Das alles soll am 7. Mai auf Deutschlands Schicksalsstrom besprochen und verabschiedet werden. Wir sind auf jeden angewiesen, der das so sieht und unterstützen möchte.

"Die machen das schon!" funktioniert an der Stelle nicht.

"Wir schaffen das schon!" reicht alleine auch nicht aus.

"Wir packen das an!" muss sich jeder auf die Fahne schreiben und mit an Bord der MS Merian kommen, um mitzumachen. 

Nutzen Sie daher jetzt die Gelegenheit, sich anzumelden, bevor alle Plätze vergeben sind.

Das geht natürlich auch digital. Hier geht's zur Online-Anmeldung:

>>> Anmeldung zum BVfK-Jahreskongress 2016

Ergreifen Sie jetzt die Initiative, die Inhalte und Themen des BVfK-Kongresses mitzubestimmen. Auch dies haben wir für Sie modern organisiert:

Hier geht's zur Online-Befragung: >>> Online-Abstimmung-BVfK-Kongressthemen-2016

Denn Mitmachen ist das Motto der Stunde, wenn es heißt:

„Alles Gute für unseren Autohandel!“

 Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Bild rechts: Immer zu Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wo ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung?

Welche Strategie ist die bessere?

Viele KfZ-Händler werden jetzt sagen: „Ist doch klar. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Betriebssitz des Verkäufers

So hat auch der BGH entscheiden. Dieser hat mit seinem Urteil vom 13.04.2011 klargestellt, dass Erfüllungsort der Nacherfüllung grundsätzlich der Geschäftssitz des Verkäufers ist, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Von diesem Regelfall weicht die nachfolgend genannte Entscheidung des LG Frankfurt ab.

Der Käufer (Verbraucher) eines Audi A6 war fünf Monate nach Übergabe mit einem Motorschaden liegen geblieben. Der Käufer ließ den Wagen in eine VW Werkstatt abschleppen. Der verkaufende KfZ-Händler des Fahrzeugs wurde über diese Umstände in Kenntnis gesetzt. Dieser bat den Käufer um Vorführung des Fahrzeugs an seinem 25 km weit entfernten Betriebssitz. Damit war der Käufer nicht einverstanden, sondern forderte den Händler auf, das Fahrzeug am Belegenheitsort der Sache zu besichtigen. Da eine Einigung nicht zustande kam, landete die Angelegenheit vor Gericht.

Vor dem LG Frankfurt vertrat der Händler weiterhin die Ansicht, der Käufer müsse ihm das Fahrzeug an seinem Betriebssitz zu Prüfzwecken vorführen. Das Gericht war anderer Auffassung und hat den Erfüllungsort ausnahmsweise am Belegenheitsort, sprich am Standort des Fahrzeugs, angesiedelt und den Händler zum Schadensersatz verurteilt. Den nicht fahrbereiten Audi 25 km weit transportieren zu müssen, sei eine erhebliche Unannehmlichkeit für den Käufer.

LG Frankfurt, Urteil v. 28.08.2015, Az. 2-24 0 201/13

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Frankfurt  ist in gewisser Weise überraschend. Insbesondere kann die Argumentation des Gerichts nicht ganz nachvollzogen werden. Warum es in dem konkreten Fall für den Käufer eine erhebliche Unannehmlichkeit darstellen soll, das Fahrzeug zu dem doch recht nah befindlichen Betriebssitz des Händlers zu verbringen, wird vom Gericht nicht detailliert beantwortet.  Der Fall zeigt, dass es im Einzelfall Ausnahmen von der Regel gibt, die nicht immer verständlich sein müssen. Daher sollte bei einer Fallbearbeitung immer die gefestigte Rechtsprechung berücksichtigt werden. Da diese einem Laien grundsätzlich nicht bekannt sein dürfte, empfehlen wir bei vergleichbareren Fällen die BVfK-Rechtsabteilung zu kontaktieren.

Der Fall zeigt auch, dass das Beharren auf Grundsätzen nicht immer der strategisch beste Weg sein muss. Wir empfehlen: „Bleiben Sie Herr des Verfahrens“ und streiten sich nicht um u.U. nebensächliche Dinge. Wie wohl auch im vorliegenden Fall, geraten Sie in ein Stadium, wo Sie sich keinen eigenen Eindruck von den genauen Umständen und Ursachen machen können, was auch zu entlastenden Erkenntnissen führen kann. Zudem bleibt im Falle der tatsächlichen Gewährleistungspflicht die Möglichkeit kostengünstiger, zeitwertgerechter Instandsetzung ungenutzt. Jeder weiß: Bei einem Motorschaden kann der Unterschied schnell einige tausend Euro betragen.    

rechtsabteilung@bvfk.de

Bild unten: Kein Schnäppchen: Motoren-Legende Porsche Boxer für 30.000,- €

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Einladung zur BVfK-Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des BVfK e.V. sind zur Mitgliederversammlung am 8. Mai 2016 um 11:00 Uhr eingeladen. Die offizielle Einladung finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK Website, wenn Sie diesem Link folgen:

https://www.bvfk.de/einladung-bvfk-mitgliederversammlung-08-05-2016-2/

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Einladung zur ECDA-Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des ECDA Aisbl (Association internationale sans but lucratif) sind zur Mitgliederversammlung am 8. Mai 2016 um 12:00 Uhr eingeladen. Die offizielle Einladung finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK Website, wenn Sie diesem Link folgen:  

https://www.bvfk.de/einladung-ecda-mitgliederversammlung-08-05-2016-2/

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Jetzt buchen:

Auf geht´s am 7.Mai zum großen BVfK-Kongress!

Wir präsentieren:

BVfK-digital -  Gegenwart realisieren und Zukunft meistern!

Infos und Anmeldeformular finden Sie hier online:

        https://www.bvfk.de/veranstaltungen/bvfk-jahreskongress-2016/

Oder als PDF:

     https://www.bvfk.de/wp-content/uploads/2016/03/BVfK-Kongress_-2016-Info-Anmeldung-Händler-neu.pdf

Ganz bequem können Sie sich auch hier anmelden:

                   www.bvfk.de/anmeldung-bvfk-jahreskongress-2016/

Wir sehen uns!

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Termine 2016:

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress / Rhein in Flammen

 

19. - 21. Mai 2016 E.A.I.V.T. International Markets Congress, Lissabon